Barrierefreiheitserklärung
Das Bundesministerium für Bildung ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Lernplattform eduvidual.at, erreichbar unter https://www.eduvidual.at
Stand der Vereinbarkeit mit Anforderungen
Die eingesetzte Lernplattform Moodle ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.
Details zum Konformitätsgrad der einzelnen WCAG 2.1 AA-Kriterien sind im Voluntary Product Accessibility Template - VPAT - auf der Website von Moodle veröffentlicht.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Laut VPAT von Moodle sind manche Übungsmodule (Drag und Drop) nicht barrierefrei. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.3 Sensorische Eigenschaften nicht erfüllt.
- Laut Screenreader User-Test geht bei einigen Aktivitäten der Fokus verloren. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge nicht erfüllt.
- Abgesehen von den jeweils eingesetzten Modulen hängt die Barrierefreiheit einerseits von individuellen Themes, Settings und Anpassungen ab, andererseits auch von individuell durch Lehrende oder Lernende erstelle Inhalten.
- Auf einem öffentlich zugänglichen Tracking System von Moodle sind bekannte Barrierefreiheitsprobleme und deren Status einsehbar.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Ältere, nicht verwaltungsrelevante Dokumente (vor September 2018 veröffentlicht) und Multimediainhalte (vor September 2020 veröffentlicht) sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.
- Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Bildung liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an eduvidual@bildung.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Lernplattform eduvidual.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite an.
Bundesministerium für Bildung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Österreich
eduvidual.at
eduvidual@bildung.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.